Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Fahrkarten durch den Verein „Historisches Bahnbetriebswerk Gießen e.V.“

Bestellablauf

Standardmäßig versenden wir unsere Fahrkarten per E-Mail, sollten Sie telefonisch bestellen und über keine E-Mail Adresse verfügen können wir Ihnen auch die Fahrkarten per Post übersenden. Eine Bestellung ist verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Übersendung der Rechnung zustande und erfolgt vorbehaltlich einer Datenprüfung durch uns. Nach Abschluss des Bestellablaufs erhält der Fahrgast bzw. Besteller die Rechnung. Nach Zahlung der Rechnung erfolgt die Zustellung der Fahrkarte. Zur Zahlung des Rechnungsbetrages wird eine Frist von sieben Tagen eingeräumt. Um Ihre Zahlung der Bestellung eindeutig zuordnen zu können, muss im Verwendungszweck des Überweisungs- formulars zwingend der Name des Bestellers bzw. Fahrgasts eingetragen werden. Die erhaltene Fahrkarte ist auf Verlangen dem unserem Begleitpersonal vorzuzeigen. Bei E-Mailversand der Fahrkarte ist diese vor Fahrtantritt auszudrucken. Geht eine Bestellung weniger als sieben Tage vor Fahrantritt bei uns ein, ist ein Versand der Fahrkarten per Post ausgeschlossen. In diesem Fall reservieren wir Ihnen ihre Sitzplätze und Sie erhalten die Fahrkarten am Fahrtag direkt im Zug. Zu jeder Fahrt gibt es einen Stichtag, an dem die Kostendeckung erreicht werden muss. Sollte der Zug bei Bestellungseingang bereits ausverkauft sein oder kann eine Fahrt auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht durchgeführt werden, wird der bereits bezahlte Fahrpreis zurückerstattet. Für vergünstigt abgegebene Fahrkarten ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Sitzplatzreservierung

Eine Bestellung beinhaltet nach Möglichkeit auch eine Sitzplatzreservierung. Bei Gruppenfahrkarten schließt dies zusammenhängende Plätze ein. Bei Nachbestellungen zu Gruppenfahrkarten kann möglicherweise kein angrenzender Sitzplatz mehr angeboten werden. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nicht. Hier ist den Anweisungen des Personales im Zug Folge zu leisten.

Reiserücktritt

Vom Gesetzgeber wird auf Veranstaltungskarten kein Rücktrittrecht eingeräumt. Insbesondere die Rege- lungen des BGB über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB auf die vorliegenden Verträge keine Anwendung. Um dies Kundenfreundlicher zu gestalten, gewähren wir die folgenden Möglichkeiten:

  • bis sieben Tage vor Fahrttermin stellen wir eine Stornogebühr von 30% des Fahrpreises in Rechnung
  • bei weniger als sieben Tagen vor Fahrttermin ist keine Erstattung des Fahrpreises mehr möglich.
  • Bei frühzeitiger Meldung des Reiserücktritts durch den Fahrgast und sofern der freiwerdende Platz anderweitig durch uns verkauft werden kann, steht es dem Fahrgast zu, innerhalb von 6 Monaten gebührenfrei auf eine andere Fahrt um zubuchen.

Der Reiserücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Sollten Sie die Fahrkarten bereits erhalten haben, so sind diese im Original beizufügen.